Wissenstransfer

Die Ergebnisse werden in verschiedenen Publikationsformaten zusammengefasst und zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt.

Geplant sind web-basierte Formate (Website, Blogserie, e-Book, Kurzfilm), sowie Veranstaltungen (Workshops, parlamentarische  Abende) und Publikationen (Working Papers und Special Issue) an die interessierte Öffentlichkeit, politische Entscheidungsträger, Praxispartner und das Fachpublikum.


Grundrechtsschonende Sicherheit: Eine Freiheitskommission für Deutschland

IFSH Policy Brief 01|22

Die Bundes­regierung plant die Einrichtung einer Freiheits­kommission. Sie soll bei Gesetzes­vorhaben im Bereich der Sicherheits- und Kriminal­politik beraten und prüfen, ob ent­sprechende Entwürfe mit den grund­rechtlichen Freiheiten vereinbar sind. Indem Beratung durch Expert:­innen bereits im Entwurfs­stadium verankert wird, sollen in Zukunft Fehl­entwicklungen verhindert werden. Damit eine solche Kommission dazu beitragen kann, grund­rechtliche Freiheiten besser zu schützen, muss sie:

  • bestehende institu­tionelle Strukturen und Kontroll­mechanismen sinn­voll ergänzen,
  • ein klares Mandat haben, das regelt, was ihre Aufgaben sind, wie sie arbeitet und wie mit ihren Emp­fehlungen umzugehen ist, und
  • un­abhängig und mit Expert:­innen aus unter­schiedlichen Fach­gebieten besetzt sein.