Wissenstransfer
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Die Ergebnisse werden in verschiedenen Publikationsformaten zusammengefasst und zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt.
Web-basierte Formate (Website, Blogserie, e-Book, Kurzfilm) sowie Veranstaltungen (Workshops, parlamentarische Abende) und Publikationen (Working Papers und Special Issue) richten sich an die interessierte Öffentlichkeit, politische Entscheidungsträger, Praxispartner und das Fachpublikum.
Grundrechtsschonende Sicherheit: Eine Freiheitskommission für Deutschland
IFSH Policy Brief 01|22
Die Bundesregierung plant die Einrichtung einer Freiheitskommission. Sie soll bei Gesetzesvorhaben im Bereich der Sicherheits- und Kriminalpolitik beraten und prüfen, ob entsprechende Entwürfe mit den grundrechtlichen Freiheiten vereinbar sind. Indem Beratung durch Expert:innen bereits im Entwurfsstadium verankert wird, sollen in Zukunft Fehlentwicklungen verhindert werden. Damit eine solche Kommission dazu beitragen kann, grundrechtliche Freiheiten besser zu schützen, muss sie:
- bestehende institutionelle Strukturen und Kontrollmechanismen sinnvoll ergänzen,
- ein klares Mandat haben, das regelt, was ihre Aufgaben sind, wie sie arbeitet und wie mit ihren Empfehlungen umzugehen ist, und
- unabhängig und mit Expert:innen aus unterschiedlichen Fachgebieten besetzt sein.
Kontinuitäten und Umdenken in der (Islamismus-)Prävention
Werkstattbericht zum KURI-Projekt von Lea Brost und Lea Deborah Scheu
Die Untersuchung des Umgangs von staatlichen und nichtstaatlichen Akteur*innen mit Islamismus in Deutschland seit 2001 lässt Kontinuitäten auf Handlungsebene aber auch ein aktuelles Umdenken in der Präventionslandschaft erkennen. Die zugrundeliegende Analyse beruht auf öffentlich zugänglichen Daten zu Maßnahmen in der Prävention sowie qualitativen Interviews mit Präventionsakteur:innen. Die Arbeit von Präventionsakteur:innen wird durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst, darunter die eigene Bedrohungswahrnehmung, institutionelle Herausforderungen sowie Anforderungen aus Öffentlichkeit und Politik. Diese Faktoren bedingen eine gewisse Konstanz ihrer Handlungsmöglichkeiten und -grenzen. Gleichzeitig hat der Einfluss von Sicherheitsbehörden in Präventionsfeld zugenommen, wodurch sich der Handlungsspielraum der Präventionsakteur:innen verändert hat. Bei den Präventionsakteur:innen selbst zeigt sich ein Umdenken dahingehend, dass die Zusammenarbeit mit staatlichen Akteuren zunehmend als notwendig und hilfreich angesehen wird. Eine wachsende Vernetzung und Sensibilisierung (u.a. in Sicherheitsbehörden und Schulen) findet sich nicht nur im Phänomenbereich Islamismus, sondern auch im Bereich des Rechtsextremismus. Zugleich hat sie neue Perspektiven für gemeinsame phänomenübergreifenden Bearbeitungsmöglichkeiten eröffnet.