Wissenstransfer
Die Ergebnisse werden in verschiedenen Publikationsformaten zusammengefasst und zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt.
Geplant sind web-basierte Formate (Website, Blogserie, e-Book, Kurzfilm), sowie Veranstaltungen (Workshops, parlamentarische Abende) und Publikationen (Working Papers und Special Issue) an die interessierte Öffentlichkeit, politische Entscheidungsträger, Praxispartner und das Fachpublikum.
Grundrechtsschonende Sicherheit: Eine Freiheitskommission für Deutschland
IFSH Policy Brief 01|22
Die Bundesregierung plant die Einrichtung einer Freiheitskommission. Sie soll bei Gesetzesvorhaben im Bereich der Sicherheits- und Kriminalpolitik beraten und prüfen, ob entsprechende Entwürfe mit den grundrechtlichen Freiheiten vereinbar sind. Indem Beratung durch Expert:innen bereits im Entwurfsstadium verankert wird, sollen in Zukunft Fehlentwicklungen verhindert werden. Damit eine solche Kommission dazu beitragen kann, grundrechtliche Freiheiten besser zu schützen, muss sie:
- bestehende institutionelle Strukturen und Kontrollmechanismen sinnvoll ergänzen,
- ein klares Mandat haben, das regelt, was ihre Aufgaben sind, wie sie arbeitet und wie mit ihren Empfehlungen umzugehen ist, und
- unabhängig und mit Expert:innen aus unterschiedlichen Fachgebieten besetzt sein.